AGB
Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung
Fotografie Pieter Coomans
Kreuzbühlweg 29
6045 Meggen
Schweiz
+41 (0)76 481 36 85
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Leistungen zwischen Fotografie Pieter Coomans (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber.
2. Leistungen
Der Fotograf erstellt Bildmaterial im Bereich Immobilien- und Architekturfotografie.
Art, Umfang und Inhalt der Leistungen werden individuell vereinbart.
3. Terminvereinbarung & Wetterbedingungen
Fototermine werden in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Bei Aussenaufnahmen kann die Durchführung wetterabhängig angepasst oder verschoben werden, um die bestmögliche Bildqualität zu gewährleisten.
4. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vereinbarte Verwendung, insbesondere zur Vermarktung der fotografierten Immobilie.
Eine Nutzung für andere Objekte oder Zwecke ist nicht gestattet.
5. Weitergabe an Dritte
Die Weitergabe oder Nutzung der Bilder durch Dritte (z. B. Bauträger, Investoren, Architekten, Home Stager, Innenarchitekten) ist nur nach vorheriger Absprache und separater Vereinbarung zulässig.
6. Urheberrecht & Eigenwerbung
Der Fotograf bleibt Urheber der erstellten Aufnahmen.
Der Fotograf ist berechtigt, ausgewählte Aufnahmen zur Darstellung seiner Arbeit zu verwenden, insbesondere für Website, Portfolio und Präsentationen.
Sofern der Auftraggeber eine vertrauliche Behandlung wünscht, ist dies vorab mitzuteilen.
7. Honorar & Zusatzaufwand
Es gelten die vereinbarten Pauschalen oder Honorare.
Zusatzleistungen, wie zusätzliche Motive, weitere Bildbearbeitung, aufwendige Retuschen oder Zusatztermine, werden separat verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
8. Diskretion & Privatsphäre
Der Fotograf respektiert die Privatsphäre des Auftraggebers und behandelt off-market oder private Objekte besonders diskret.
Dies umfasst sowohl die Durchführung der Aufnahmen vor Ort als auch die Verwendung der Bilder.
Wenn eine vertrauliche oder besonders zurückhaltende Vorgehensweise gewünscht ist, ist dies vorab mitzuteilen, damit die Arbeiten ausschließlich im vereinbarten Rahmen erfolgen.
9. Anfahrt & Zusatztermine
Mehrfache Anfahrten (z. B. für Aussenaufnahmen bei optimalen Lichtverhältnissen) gelten als zusätzlicher Aufwand und werden separat in Rechnung gestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.
10. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen erfolgen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Erforderliche Bewilligungen und Freigaben liegen in der Verantwortung des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart.
Der Fotograf behält sich vor, Drohnenflüge aus Sicherheits- oder Rechtsgründen abzulehnen.
11. Terminabsagen
Wird ein vereinbarter Termin innerhalb von 48 Stunden vor dem Aufnahmetermin abgesagt, behält sich der Fotograf das Recht vor, 50 % des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung in Rechnung zu stellen.
12. Akontozahlung bei umfangreichen Produktionen
Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere bei Projekten mit erhöhtem organisatorischem Aufwand oder finanziellen Vorleistungen des Fotografen, behält sich der Fotograf das Recht vor, eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten zu verlangen.
13. Haftung
Der Fotograf haftet nicht für witterungsbedingte Einschränkungen, Verzögerungen durch Dritte, behördliche Auflagen oder Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
14. Schlussbestimmungen
Mit Beginn der Zusammenarbeit erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB als gelesen und einverstanden.
Der Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig.
Es gilt Schweizer Recht.
Änderungen und Anpassungen der AGB bleiben vorbehalten.

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